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Kontakt

 

Firma Chiemsee Villa e.K.

Inhaber Franz Laböck

Bernauer Str.8

83209 Prien

Telefon: +49 8051 1002+49 8051 1002

Mobil:    0171.7738.308

E-Mail: mail@chiemsee-villa.com

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister A, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein,
Registergericht: Traunstein
Handelsregisternummer: HRA 10469

 

Umsatzsteuer-ID 131086274

Gewerbeerlaubnis erteilt durch LA Rosenheim
Aufsichtsbehörde:IHK für München und Oberbayern Max - Joseph - Strasse 2 in 80333 München

 

Die hier enthaltenen Aussagen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar und sind nicht als Vertragsangebot zu verstehen. Zwecks einer individuellen Beratung setzen Sie sich bitte mit Herrn Franz Laböck in Verbindung. Verbraucherinformation zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

AGB

 

Geschäftsbedingungen

1. Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Die unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz zumindest in der Höhe der ortsüblichen Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr. Kommt es aufgrund der unbefugten Weitergabe zu einem Abschluss mit dem Dritten, dann schuldet uns unser Kunde die vereinbarte Provision, wie wenn der Vertrag mit ihm zustande gekommen wäre.

2. Unsere Angebote erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir sind jedoch bemüht, nur einwandfreie Objekte anzubieten. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Unsere Haftung für vermittelte Hinweise beschränkt sich jedenfalls nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3. Tätigkeit für den anderen Teil ist gestattet.

4. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande kommt oder mit dem nachgewiesenen Interessenten erfolgt. Sind von uns angebotene oder mitgeteilte Gelegenheiten oder Objekte bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher das Objekt bzw. die Gelegenheit des Abschlusses bekannt ist.

5. Wird mit einem durch den Makler nachgewiesenen Interessenten ein Vertrag abgeschlossen über ein anderes Objekt als das zunächst Vorgesehene und vom Makler Nachgewiesene, das aber dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dient, so wird auch hierfür die übliche Provision geschuldet. Das Gleiche gilt, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Tag der Unterzeichnung eines durch den Nachweis des Maklers zustande gekommenen Rechtsgeschäftes, ein weiteres Geschäft zwischen diesen Vertragspartnern zustande kommt,

welches eine Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt (Folgegeschäft).

6. Die Rückgängigmachung eines einmal zustande gekommenen Vertrages durch Aufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung etc. berührt den Provisionsanspruch des Maklers ebenso wenig wie die Rechtsungültigkeit des Vertrages aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Unterlassung von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen etc.)

7. Von einem Vertragsschluss hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Als Vertragsschluss gilt auch der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Bei Vertragsabschluss ist grundsätzlich von jeder Seite eine Provision zu entrichten und zwar in Höhe der ortsüblichen Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr oder nach besonderer Vereinbarung. Die Provision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig bzw. zahlbar bei Rechtskraft des Vertrages. Die ortsübliche Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr beträgt  3% + Mehrwertsteuer vom Kaufpreis bei Grundstücken und Häusern vom Käufer und Verkäufer bzw. 2 Monatsmieten oder Pachtsummen + Mehrwertsteuer bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren. Bei einer Laufzeit über 5 Jahren 3% des kapitalisierten Mietwertes/Pachtsummer + Mehrwertsteuer. Für die Vermittlung eines Erbbaurechts beträgt die Gebühr: Erbbaurechtsgeber 2% + Mehrwertsteuer, Erbbaurechtsnehmer 3% + Mehrwertsteuer des kapitalisierten Erbbauzinses.

8. Die Aufnahme von Verhandlungen mit nachgewiesenen Partnern oder über nachgewiesene Objekte bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Die Unwirksamkeit von einzelnen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und anderen Kaufleuten ist Traunstein.

 

 

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