Kontakt
Firma Chiemsee Villa e.K.
Inhaber Franz Laböck
Bernauer Str.8
83209 Prien
Telefon: +49 8051 1002+49 8051 1002
Mobil: 0171.7738.308
E-Mail: mail@chiemsee-villa.com
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister A, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein,
Registergericht: Traunstein
Handelsregisternummer: HRA 10469
Umsatzsteuer-ID 131086274
Gewerbeerlaubnis erteilt durch LA Rosenheim
Aufsichtsbehörde:IHK für München und Oberbayern Max - Joseph - Strasse 2 in 80333 München
Die hier enthaltenen Aussagen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar und sind nicht als Vertragsangebot zu verstehen. Zwecks einer individuellen Beratung setzen Sie sich bitte
mit Herrn Franz Laböck in Verbindung. Verbraucherinformation zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung
einer Streitigkeit aus Online-Verträgen bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
AGB
Geschäftsbedingungen
1. Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Die unbefugte Weitergabe verpflichtet zum
Schadensersatz zumindest in der Höhe der
ortsüblichen Nachweis- und/oder
Vermittlungsgebühr. Kommt es aufgrund der unbefugten
Weitergabe zu einem Abschluss mit dem Dritten, dann schuldet uns unser Kunde die vereinbarte Provision, wie wenn der Vertrag mit ihm zustande gekommen wäre.
2. Unsere Angebote erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir sind jedoch bemüht, nur einwandfreie Objekte anzubieten. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Unsere Haftung
für vermittelte Hinweise beschränkt sich jedenfalls nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Tätigkeit für den anderen Teil ist gestattet.
4. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein
genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch
wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein
Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande
kommt oder mit dem nachgewiesenen Interessenten erfolgt. Sind von uns angebotene oder mitgeteilte Gelegenheiten oder Objekte bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher das Objekt bzw. die
Gelegenheit des Abschlusses bekannt ist.
5. Wird mit einem durch den Makler nachgewiesenen Interessenten ein Vertrag
abgeschlossen über ein anderes Objekt als das
zunächst Vorgesehene und vom Makler Nachgewiesene, das aber
dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dient, so wird auch hierfür die übliche Provision geschuldet. Das
Gleiche gilt, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Tag der Unterzeichnung eines durch den Nachweis des Maklers zustande gekommenen
Rechtsgeschäftes, ein weiteres
Geschäft zwischen diesen Vertragspartnern zustande
kommt,
welches eine Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt (Folgegeschäft).
6. Die Rückgängigmachung eines einmal zustande gekommenen Vertrages durch Aufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung etc. berührt den Provisionsanspruch des Maklers ebenso wenig wie die Rechtsungültigkeit des Vertrages aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B.
Unterlassung von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen
etc.)
7. Von einem Vertragsschluss hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Als Vertragsschluss gilt auch der Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung. Bei Vertragsabschluss ist grundsätzlich von jeder Seite eine Provision zu entrichten und zwar in Höhe der ortsüblichen Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr oder nach besonderer Vereinbarung. Die Provision ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig bzw. zahlbar bei Rechtskraft des Vertrages. Die ortsübliche Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr beträgt 3% + Mehrwertsteuer vom Kaufpreis bei Grundstücken und Häusern vom Käufer und Verkäufer bzw. 2 Monatsmieten oder Pachtsummen + Mehrwertsteuer bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung bei einer
Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren. Bei einer Laufzeit über 5 Jahren 3% des kapitalisierten Mietwertes/Pachtsummer + Mehrwertsteuer. Für die Vermittlung eines Erbbaurechts beträgt die Gebühr: Erbbaurechtsgeber 2% + Mehrwertsteuer, Erbbaurechtsnehmer 3% + Mehrwertsteuer des kapitalisierten
Erbbauzinses.
8. Die Aufnahme von Verhandlungen mit nachgewiesenen Partnern oder
über nachgewiesene Objekte bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung
vorstehender Bedingungen. Die Unwirksamkeit von einzelnen Geschäftsbedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und anderen Kaufleuten ist
Traunstein.